In der Beitragsordnung finden Sie Informationen über mögliche Ermäßigungen, die Voraussetungen dafür und die Beantragung von Beitragsermäßigungen.
Sie können gerne an einer Probestunde teilnehmen. Die Jahresbeiträge
sind zu Beginn des Jahres fällig.
Information zur Sepa-Umstellung:
Ab dem 01.02.2014 können Zahlungen (Überweisungen und Lastschriften) nur noch mit den europäischen
Zahlungsinstrumenten und deren Regelungen durchgeführt werden.
Bisher wurden die anstehenden Zahlungen von uns mittels Lastschrift im Einzugsermächtigungsverfahren
eingezogen. Anstelle dieses Verfahrens werden wir ab dem 27.01.2014 fällige Zahlungen durch das
SEPA-Basislastschriftverfahren einziehen. Die von Ihnen bereits erteilte Einzugsermächtigung wird dabei
als SEPA-Lastschriftmandat weitergenutzt.
Es gelten dabei die mit Ihrem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Dieses Lastschriftmandat wird durch
§ DJK Gläubiger-Identifikationsnummer
DE81ZZZ00000444517 und
§ die Mandatsreferenz (Ihre Mitgliedsnummer)
gekennzeichnet, die von uns bei allen Lastschrifteinzügen angegeben werden. Wir nehmen diese
Umstellung vor, so dass ein weiteres Eingreifen Ihrerseits nicht erforderlich ist. Bei Änderungen
in Ihrer Bankverbindung bitte wir Sie jedoch um eine entsprechende Information. Die Mitgliedsbeiträge
werden am 1.3. eingezogen.