DJK heißt Deutsche Jugendkraft. Dieser altmodisch klingende Name erinnert an wenig
   ruhmreiche Zeiten und wird immer wieder heiß diskutiert. Verständlicher wird das
   Festhalten an dem Traditionsbegriff, wenn man den historischen Hintergrund kennt:
   
   Bereits in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts bildeten sich in vielen
   katholischen Gesellenvereinen Wander-, Turn- und Schützengruppen, die sich allmählich
   organisierten und im Jahr 1920 in Würzburg den "Reichsverband" der DJK gründeten.
   
   In München wurde der DJK-Gau (in etwa das Gebiet unserer Erzdiözese) am 20.11.1920
   gegründet. Im Dantestadion fanden große Sportfeste mit 1000 Aktiven und 20.000 Zuschauern
   statt! 1934 wurde in ganz Deutschland den konfessionellen Verbänden jede sportliche Tätigkeit
   verboten, der damalige Reichsführer der DJK, Adalbert Probst, wurde ermordet. 1935 wird
   die DJK aufgelöst und ihr Vermögen von der Naziregierung beschlagnahmt.
   
   Diese schwer durchgetragene Vergangenheit der DJK erklärt auch den deutlichen Anspruch in
   unserer Satzung für eine demokratische, freiheitliche und ökumenische Orientierung, die auch
   die Freiheit Andersdenkender in religiösen Anschauungen ausdrücklich feststellt.
   
   "DJK" lässt sich heute besser mit den Schlagworten "dynamisch – jugendlich – kraftvoll"
   umschreiben, die in jedes Alter und in jede persönliche und sportliche Leistungsfähigkeit
   übersetzt werden können.